Bedienung der Schwimmbadtechnik
Moin zusammen,
weiß jemand von Euch wer im Schwimmbad die Wassertechnik bedienen kann bzw. Messungen usw. durchführen kann/darf? Halt die Unterhaltskontrolle..... darf dies jede eingewiesene Person und wenn das so ist, wer darf diese einweisen?
Wir haben ein neues Bad bekommen und ich habe eine Einweisung vom Hersteller genossen. Auch Seminare bezüglich Schwimmbadbetrieb wurden von mir besucht... leider aber nur ich....jetzt kommen allerdings die hohen Herrn und Damen auf den Trichter, was ist wenn Ich mal nicht da bin. Darf ich einen anderen mein Wissenstand weitergeben und reicht dies aus?
Vielleicht gibt es diesbezüglich auch etwas schriftliches was ich denen vorlegen kann.
Merci....
Um die Wasserqualität in Schulschwimmbecken zu prüfen, sind spezifische Befähigungen und Fortbildungen erforderlich. Hier sind einige der wichtigsten Qualifikationen und Schulungen:
Badewasser Hygieneschulung: Diese Schulung bereitet Sie auf die ordnungsgemäße Probenahme im Rahmen der gesetzlichen Normen und Anforderungen vor. Sie lernen verschiedene Probenahmetechniken und rechtliche Vorgaben zur Badewasserqualität kennen. Nach erfolgreichem Abschlusstest erhalten Sie ein Zertifikat
Wasseraufbereitung Schwimmbad: Dieses Seminar vermittelt fundiertes Wissen zur Wasseraufbereitung gemäß DIN 19643. Es umfasst Themen wie die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit, die Funktion der Filteranlage und die Desinfektion zum Schutz der Gesundheit der Badegäste2.
Befähigte Person für Anlagen zur Wasseraufbereitung und Desinfektion: Diese Weiterbildung gibt Ihnen einen Einblick in die Komplexität der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung und die rechtlichen Vorgaben gemäß § 37 (2) Infektionsschutzgesetz3.
Diese Fortbildungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Wasserqualität regelmäßig und korrekt überprüft wird
WICHTIG ist wie immer wenn man die Fachkunde Untersuchung übernehmen soll. Das der Träger (Beispiel die Stadt) eine schriftliche Bestellung ausstellt. In dieser wir die Person XX benannt die Aufgaben zu Übernehmen, und dieses kann NUR erfolgen mit der Fachkunde Prüfung und deren Bescheinigung.
Auch muss für jeder der Aufgaben eine Gefährungsbeurteilung durch den Arbeitgeber / Träger vorliegen!
Im Rahmen einer Arbeitsanweisung ist festzulegen, welche Tätigkeiten von der fachlich qualifizierten Person übernommen werden können. Alle weiteren notwendigen Tätigkeiten müssen geeigneten Dienstleistern oder Expertinnen und Experten übertragen werden.
Hier zum Beispiel ein Link zur Fortbildung:
Befähigte Person für Anlagen zur Wasseraufbereitung und Desinfektion in Bädern.
Hier sieht man ganz gut in der Auflistung welches Fachwissen dort vermittelt wird, und meist auch in einen Abschlusstest abgefragt wird - Zum Erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung bekommt man Teilnehmer Bescheinigung!
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