Bereitschaftszeiten von Schulhausmeistern: Warum dieses Urteil alles ändert!
vom 13.11.2024
Hier ist eine kurze Zusammenfassung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Anrechnung von Bereitschaftszeiten für Schulhausmeister:
Das BAG entschied, dass Bereitschaftszeiten von Schulhausmeistern als typische Bestandteile ihrer Arbeit anzusehen sind. Der Kläger, ein Schulhausmeister, forderte eine vollständige Vergütung seiner gesamten Arbeitszeit, einschließlich der Bereitschaftszeiten. Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Zeiten zur Hälfte als Arbeitszeit gezählt werden, basierend auf den Regelungen des Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD) und des Tarifvertrags Nordrhein-Westfalen (TVöD-NRW).
Das Gericht wies die Revision des Klägers zurück und bestätigte, dass Schulhausmeister die Beweislast tragen, wenn sie eine volle Vergütung für ihre Arbeitszeit verlangen. Sie müssen nachweisen, dass die Zeiten mit tatsächlicher Arbeitsleistung den größten Anteil ihrer Zeit ausmachen. Im vorliegenden Fall konnte der Kläger dies nicht darlegen.
Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, insbesondere für Hausmeister, die oft Bereitschaftszeiten haben. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer detaillierten Dokumentation der Arbeitszeiten, um Ansprüche auf vollständige Vergütung durchzusetzen. Arbeitgeber können sich auf tarifliche Vorgaben berufen, um Bereitschaftszeiten zu faktorisieren, was zu Unterschieden in der Höhe der zu zahlenden Entgelte führen kann.
Der komplette Fall unter Quelle :
Bereitschaftszeiten von Schulhausmeistern: Warum dieses Urteil alles ändert!
Hast du eventuell einen Link oder Original Auszug von diesem Urteil ?
Veröffentlicht von: @huessmesterHast du eventuell einen Link oder Original Auszug von diesem Urteil ?
Ein Link zum Artikel steht ja drin 🙂
Bereitschaftszeiten von Schulhausmeistern: Warum dieses Urteil alles ändert!
Leider steht jedoch auch sonst wenig drin ...
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