Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?
Hier ist eine kurze Zusammenfassung der drei Fragen- KomNet Dialog 12431 - Stand: 21.02.2019
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Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst: Rufbereitschaft bedeutet, dass Beschäftigte sich außerhalb der regulären Arbeitszeit an einem Ort ihrer Wahl aufhalten und auf Abruf arbeiten. Beim Bereitschaftsdienst müssen sie sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten. Entscheidend ist, ob der Aufenthaltsort frei gewählt werden kann.
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Rufbereitschaft über 6 Wochen: Rufbereitschaft zählt als Ruhezeit, solange keine Arbeit geleistet wird. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl der Rufbereitschaftstage in Folge, aber eine extreme Häufung kann zu Problemen führen, insbesondere wenn daraus Arbeitszeit wird und Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
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90 Überstunden im Halbjahr: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass ein Ausgleich der Überstunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Quelle zum nachlesen: "KomNet - Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?"
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