ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“
Kurz Zusammmenfassung! - Quelle https://www.forum-verlag.com/
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A4.2 regelt die Anforderungen an Pausenräume, Pausenbereiche und Bereitschaftsräume. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
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Abgrenzung der Raumarten:
- Pausenraum: Ein allseits umschlossener Raum zur Erholung während Pausen.
- Pausenbereich: Ein abgetrennter Bereich innerhalb der Arbeitsstätte zur Erholung.
- Bereitschaftsraum: Ein allseits umschlossener Raum für Beschäftigte während der Arbeitsbereitschaft.
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Anforderungen an Pausenräume und -bereiche:
- Müssen leicht und sicher erreichbar sein.
- Maximal 5 Minuten Gehzeit oder 100 Meter Entfernung.
- Keine Positionierung unter schwebenden Lasten oder in gefährdeten Bereichen.
- Schutz vor Beeinträchtigungen wie Vibrationen, Staub oder Lärm.
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Grundlegende Anforderungen:
- Mindestens 1 m² pro Mitarbeiter, insgesamt mindestens 6 m².
- Schalldruckpegel maximal 55 dB(A) bzw. 70 dB(A) je nach Tätigkeit.
- Ausreichend Tageslicht und Beleuchtung.
- Raumtemperatur von 21°C während der Nutzung.
- Ausreichende Lüftung.
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Zusätzliche Regeln für Pausenräume:
- Nutzung außerhalb der Pausenzeiten für andere Zwecke möglich, aber vorher lüften und reinigen.
- Schutz vor Zugluft bei Türen ins Freie.
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Notwendigkeit von Pausenräumen:
- Erforderlich bei mehr als zehn Beschäftigten oder aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen.
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Anforderungen an Bereitschaftsräume:
- Notwendig bei regelmäßigem Bereitschaftsdienst.
- Zusätzliche Anforderungen wie Liegen bei Nachtarbeit oder langen Arbeitszeiten.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Pausen- und Bereitschaftsräume den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen und den Beschäftigten einen hohen Arbeitsschutz bieten.
Quelle zum nachlesen:"ASR A4.2 Pausenräume und Bereitschaftsräume – ArbStättV"
Ich mal wieder.
Ich habe bereits in einem anderem Bereich gefragt ob jemand Infos bezüglich Bereitschaftsräume hat.
Ist mein Dienstherr verpflichtet mir diesem zur Verfügung zu stellen ?
Ich weiß es nur "vom hören sagen". Wenn die Bereitschaft im Objekt verbracht werden soll, sollten dafür extra Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Aber wo das geregelt ist, kann ich dir aktuell nicht sagen, werde dazu aber mal recherchieren.
@colja Das ist super Lieb von dir.
So ist es auch mir bekannt, jedoch muss ja irgendwo etwas niedergeschrieben sein, das sich alle auf diese Aussage berufen.
Auch mein Dienstherr sagt das ich die Bereitschaft an meinem Arbeitsplatz verbringen muss aber eine passende Räumlichkeit habe ich nicht und wird mir auch nicht zur Verfügung gestellt.
Guten Morgen,
da wirst du so leider nichts finden ausser die schon erwähnte ASR 4.2, aber an die hält sich keiner 🙁
Er muss dir keinen eigenen Raum Zuverfügung stellen, es reicht schon, das du die Möglichkeit hast z.B. im Lehrerzimmer, deine Zeit absitzen kannst.
Traurig aber ist so
Ja das ist in der Tat ziemlich traurig.
Irgendwer sagte einmal das der Raum von Arbeit befreit sein muss, was wiederum nicht geht das man als Hausmeister natürlich für alle Räume mit Verantwortlich ist.
Mich Persönlich stört es nicht aber einige meiner Kollegen schon.
Moin,
An der Gemeinschaftschule wo ich mit Dienstwohnung 20 Jahre gearbeitet habe war es klar wo ich die Bereitschaft verbracht habe. Nach meinem Auszug und Wechsel zur Grundschule wurde meine Wohnung zum Archiv und Aufenthaltsräume für alle Schulangestelten wie Sekretärin, Hausmeister und Helfer umfunktioniert. Ein Kinderzimmer wurde zb. Hm Büro.
Küche blieb Küche und konnte von jedem genutzt werden. Wohnzimmer wurde gemeinsam genutzt mit Fernseher und Sofa. Die anderen 2 Kinderzimmer sind zum chillen. Das Schlafzimmer ist Archiv. Die perfekte Lösung für alle. Mein Nachfolger wollte nicht in die Dienstwohnung da er in der Nähe ein eigenes Haus hat. Residenz Pflicht wurde 2005 inSH aufgehoben. In der Grundschule wo ich die letzten 8 gearbeitet habe durfte ich mir im Keller einen Raum mit Internet einrichten und das war mein Büro. Dort hatte ich nur noch eine reine 39std Woche. Anfallende Mehrarbeitszeit wurde auf ein Stundenkonto geschrieben und konnten nach meinen Wünschen abgenommen werden als Freizeit. Öfters ein langes Wochenende oder auch ein Monat früher in Rente.😀
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