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ASR A2.3: "Neue" Vorgaben für Fluchtwege

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Joerg
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Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat mehrere Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) aktualisiert. Besonders die Regelungen zu „Fluchtwegen und Notausgängen“ (ASR A2.3) wurden stark verändert, einschließlich neuer Mindestbreiten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragte ein Fachgutachten, das auf Personenstromsimulationen basiert und die Altersstrukturen der Beschäftigten berücksichtigt. Die Mindestbreite der Fluchtwege richtet sich nach der maximalen Anzahl an Personen, die im Notfall den Fluchtweg nutzen müssen.

Zusätzlich zu den Änderungen von 2022 wurden im November 2024 Anpassungen zur Sicherheitsbeleuchtung vorgenommen.

Verengungen der Fluchtwege

Neu ist die Erkenntnis, dass kurze Verengungen der Fluchtwegbreite, etwa an Durchgängen und Türen, die Gesamtfluchtzeit kaum beeinflussen. Neben der Mindestbreite von Hauptfluchtwegen wurden nun auch Mindestbreiten für Durchgänge und Türen festgelegt. Diese Maße gelten auch bei kurzen Einbauten wie Feuerlöschern oder Türzargen.

Vermeidung von Stauungen auf Treppen

Ein neuer Ansatz zur Bemessung der lichten Breite von Treppenräumen wurde eingeführt. Künftig kann die maximale Anzahl von Personen pro Etage berücksichtigt werden, um Stauungen beim Zutritt in den Treppenraum zu vermeiden. Auch ein Beispiel für eine sequentielle Entfluchtung wurde aufgenommen, bei der zunächst die betroffene Ebene und danach die angrenzenden evakuiert werden.

Wichtige Zahlen im Überblick

Sicherheitszeichen: Müssen an gut sichtbaren Stellen angebracht werden, etwa über Türen und Notausgängen.
Sicherheitsleitsystem: Optische Systeme können die Sicherheitszeichen und -beleuchtung ergänzen und markieren den Verlauf von Fluchtwegen.
Türen auf Fluchtwegen: Die lichte Mindestbreite ergibt sich aus der maximalen Personenzahl, die im Notfall hindurch muss. Bei bis zu 50 Personen beträgt sie 0,90 Meter.
Fluchtwege: Die Mindestbreite von Hauptfluchtwegen hängt von der Anzahl der Nutzer ab. Bei bis zu 50 Personen darf sie 1,20 Meter nicht unterschreiten.
Gestiegene Anforderungen

Die Anforderungen der ASR A2.3 wurden im Vergleich zur Vorgängerversion erhöht. Sie betreffen Neubauten, die nach dem 30. September 2022 errichtet werden, sowie Bestandsbauten, die wesentlich erweitert oder umgebaut werden. Hauptfluchtwege müssen durchgehend mit hochmontierten Sicherheitszeichen gekennzeichnet sein.

Änderungen zur Sicherheitsbeleuchtung

Teile der aufgelösten ASR A3.4/7 wurden in die neue ASR A2.3 integriert, darunter Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme. Im November 2024 wurde eine neue Begriffsbestimmung für dynamische optische Sicherheitsleitsysteme eingeführt, die bei Gefährdungssituationen wie Brand oder Rauch die Fluchtrichtungsanzeige ändern können.

Eine zusätzliche Ausnahmeregelung für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, die bei Netzausfall durch Verbrennungsmotoren betrieben werden, wurde ebenfalls eingeführt. Diese Generatoren werden häufig in medizinischen Einrichtungen genutzt.

Auf der Website der BAuA kann eine Fassung der ASR A2.3 mit allen Änderungen vom November 2024 heruntergeladen werden.

Dieses Thema wurde geändert Vor 3 Wochen von Joerg

   
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