Externe Reinigungskräfte Arbeitszeiten
Hallo,
wann dürfen die externen Reinigungskräfte bei euch anfangen zu arbeiten. ?
Folgendes:
Freitags beginnen alle Reinigungskräfte gegen 13.15 Uhr auch die Städtischen mit Ihrer Arbeit an.
Jetzt kommt es öfters vor das die vom Dienstleister auch mal gegen 18.00 Uhr anfangen weil sie noch woanders arbeiten tun oder im Stau stecken geblieben sind.
Wir betreuen zu zweit eine Riesen Anlage mit 2 Turnhallen.
Freitags arbeitet die Frühschicht von 07.00Uhr-14.00 Uhr und die Mittagschicht von 13.00Uhr-22.15Uhr
Meine Frage wäre ob wir den Externen Dienstleister vorschreiben können wann sie mit Ihrer Arbeit anzufangen haben. Mein Kollege ist der Meinung weil wir ja bis 22.15 im Dienst sind können wir das nicht.
Bin anderer Meinung schon allein weil wir Weisungsbefugt sind.
Danke schonmal für die Antworten.
VG
Nihat
Hallo Nihat,
was steht den im Leistungsverzeichniss der Reinigung? Oder Vertrag?
Bei uns haben die sich nach uns zurichten, d.h., wir geben vor in welchem Zeitraum reinigt werden kann.
Auch haben sich die Reinigungsleute pünktlich bei uns anzumelden, damit wir wissen, gerade im Evakuierungsfall, wer wo im Hause ist.
Grüße
Klaus
Guten Morgen,
Bei uns ist es ähnlich, wir sprechen die Zeiten mit der Reinigungsfirma ab und ändern diese ggf auch.
Eine An und Abmeldung ist zwingend erforderlich, damit im fall der fälle wer da ist aber auch um die Zeiten ein stückweit nachzuvollziehen.
Vielleicht solltest du mit deiner Verwaltung darüber sprechen.
Hallo und Danke für die Antworten
Gruß Nihat
Veröffentlicht von: @gymhausiJetzt kommt es öfters vor das die vom Dienstleister auch mal gegen 18.00 Uhr anfangen weil sie noch woanders arbeiten tun oder im Stau stecken geblieben sind.
Hallo Nihat,
ich würde an deiner Stelle mal beim Amt nachfragen. Irgendjemand hat mit denen einen Vertrag abgeschlossen und dort sollten auch die AZ vermerkt sein. Das Ganze muss ja auch mit euren Nutzungszeiten abgestimmt sein und eingehalten werden.
LG
NORDSEEWIND
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Tja, meist wird die Reinigungen an Schulen Ausgeschrieben.
In der Ausschreibung stehen die zu erbringenden Leistungen wie und was und wie oft und meist auch womit zu reinigen ist.
Ebenfalls sind die Reinigungszeiten genannt, oft mit den Zusatz das sich die Reinigungszeiten durch den Unterricht auch VHS und Vereinssport - etc. angepasst werden kann.
LEIDER ist der Schließdienst sehr oft heute an die Reinigungskräfte übertragen, diese sollen im besten Fall dann auch den "ordnungsgemäßen Verschluss" gewehrleisten. Sollte dieses mal nicht klappen gibt es all zu oft auch einen Schließ oder Wachdienst der in "Notfällen" einspringen kann oder soll.
Bei Sporthallen ist meist die Regelung das ab 22.30 Uhr gereinigt werden soll, 22Uhr soll der Vereinssport raus sein, danach können die Arbeiten der Reinigung beginnen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen - wie Die Reinigungszeit kann ab 22.30 Uhr beginnen muss jedoch bis 6.00 Uhr morgens abgeschlossen sein (also wegen Rutschgefahr - alles Trocken!!
Also bleibt festzustellen was Ausgeschrieben und verhandelt und somit "abgestimmt" ist!
Im besten fall sollte Euch das sogar schriftlich als Ordner vorliegen! - Mit allen Angaben Start und Endzeiten der Reinigung - Leistungsübersicht - auch Raumbuch zur Reinigung genannt - (WAS, WIEOFT, WOMIT etc) und mit allen "Sicherheitsdatenblätter" der Reinigungsmittel - ebenfalls gehört in einen solchen Ordner ALLE Einweisungen und Unterweisungen der Reinigungskräfte am Standort - etc.
Grüße Jörg
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