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Unterweisungen & Belehrungen

Der Gesetzgeber unterscheidet folgende Arten bzw. Anlässe von Unterweisungen:

 

  • Erstunterweisung (Neueinstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit oder Wechsel des Arbeitsplatzes, Einführung neuer Verfahren wie Software, neue Geräte etc.)
  • Wiederholungsunterweisung (bei Routinetätigkeiten - mindestens jährliche Wiederholung, bei Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung - häufiger)
  • Unterweisung aus besonderem Grund (nach Unfall bzw. Beinahunfall etc.)
  • Für bestimmte Tätigkeitsbereiche sind besondere Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen durchzuführen (z. B. Gefahrstoffe, strahlende Stoffe, Umgang mit Maschinen, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung).

 

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