Unterweisungen & Belehrungen
Der Gesetzgeber unterscheidet folgende Arten bzw. Anlässe von Unterweisungen:
- Erstunterweisung (Neueinstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit oder Wechsel des Arbeitsplatzes, Einführung neuer Verfahren wie Software, neue Geräte etc.)
- Wiederholungsunterweisung (bei Routinetätigkeiten - mindestens jährliche Wiederholung, bei Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung - häufiger)
- Unterweisung aus besonderem Grund (nach Unfall bzw. Beinahunfall etc.)
- Für bestimmte Tätigkeitsbereiche sind besondere Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen durchzuführen (z. B. Gefahrstoffe, strahlende Stoffe, Umgang mit Maschinen, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung).
Allgemeine Fragen - Wir teilen unserer Wissen nach Schulungen!
Erster Beitrag und Antworten | Letzter Beitrag von Hüssmester Flip, Vor 2 Wochen
Fortbildung betrieblicher Brandschutz -Tüv
Erster Beitrag und Antworten | Letzter Beitrag von Hüssmester Flip, Vor 4 Wochen
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Von Joerg Vor 1 Monat
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Von colja Vor 1 Monat
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Von Joerg Vor 1 Monat
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Von Hüssmeste... Vor 4 Wochen
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Welche Schulungen muss ein Schulhausmeister haben?
Erster Beitrag und Antworten | Letzter Beitrag von Hüssmester Flip, Vor 2 Monaten
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Von Hausmeist... Vor 3 Monaten
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Seminar Schulhausmeister*innen: Immer da, allzeit bereit und für alles zuständig und ansprechbar
Erster Beitrag und Antworten | Letzter Beitrag von Joerg, Vor 3 Monaten
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