Benachrichtigungen
Alles löschen
Unterweisungen & Belehrungen
Der Gesetzgeber unterscheidet folgende Arten bzw. Anlässe von Unterweisungen:
- Erstunterweisung (Neueinstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit oder Wechsel des Arbeitsplatzes, Einführung neuer Verfahren wie Software, neue Geräte etc.)
- Wiederholungsunterweisung (bei Routinetätigkeiten - mindestens jährliche Wiederholung, bei Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung - häufiger)
- Unterweisung aus besonderem Grund (nach Unfall bzw. Beinahunfall etc.)
- Für bestimmte Tätigkeitsbereiche sind besondere Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen durchzuführen (z. B. Gefahrstoffe, strahlende Stoffe, Umgang mit Maschinen, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung).
Hier wurden keine Themen gefunden
Forum Information
- 70 Foren
- 94 Themen
- 365 Beiträge
- 0 Online
- 32 Mitglieder
Unser neuestes Mitglied: hsmeister
Letzter Beitrag: Höhergruppierung der Endgeldstufe
Forum Icons:
Das Forum enthält keine ungelesenen Beiträge
Das Forum enthält ungelesene Beiträge
Themen-Icons:
Unbeantwortet
Beantwortet
Aktiv
Heiß
Oben angepinnt
Nicht genehmigt
Gelöst
Privat
Geschlossen