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Trennvorhang

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Joerg
(@joerg)
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Mehrzweckhallen werden häufig durch Trennvorhänge in verschiedene Bereiche unterteilt, um eine flexible Nutzung für den Schulbetrieb zu ermöglichen.

Die Akustik spielt eine entscheidende Rolle dabei, ob der Aufenthalt in einer Sporthalle als angenehm oder belastend empfunden wird. Trennvorhänge müssen daher auch als Schallabsorptionsflächen dienen. Im eingebauten Zustand sollte die Schalldämmung des Trennvorhangs zwischen den einzelnen Räumen mindestens 18 dB betragen, wobei auch Schallnebenwege berücksichtigt werden müssen.

Die angrenzenden Decken- und Wandbereiche müssen so gestaltet sein, dass im heruntergelassenen Zustand des Trennvorhangs keine Schallbrücken die Schalldämmung beeinträchtigen.

Zusätzlich müssen Trennvorhänge folgende bauliche Anforderungen erfüllen:

  • Die Laststange und ihre Befestigungen dürfen keine hervorstehenden oder scharfkantigen Teile aufweisen.
  • Der Abstand der Laststange zum Fußboden darf bei heruntergelassenem Vorhang maximal 10 Zentimeter betragen.
  • Zwischen der Laststange und dem seitlichen Ende des Trennvorhangs muss ein Abstand von 30 Zentimetern eingehalten werden.
  • Die Anforderungen für Wände in Sporthallen gelten sinngemäß auch für Trennvorhänge.
  • Trennvorhänge und angrenzende Bauteile sollten so gestaltet sein, dass Bälle nicht liegen, hängen oder stecken bleiben.
  • Die Steuerung des Trennvorhangs muss ohne Selbsthaltung („Totmannschaltung“) erfolgen und gegen unbefugte Benutzung mit einem Schlüsselschalter gesichert sein. Dieser muss so angebracht sein, dass die Bewegung des Vorhangs vom Bedienungsstandort aus überwacht werden kann. Der Schlüssel darf nur in der AUS-Stellung abgezogen werden können.

Trennvorhänge in Schulen müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre sichere Funktion überprüft werden. Diese Prüfungen umfassen Sicht- und Funktionsprüfungen sowie wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person.

Die Prüfungsfristen werden vom Schulträger festgelegt und sollten die Hinweise der Hersteller, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Erfahrungen aus den Sicht- und Funktionsprüfungen berücksichtigen. In der Praxis hat sich eine jährliche Prüfung bewährt.


   
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