Mehrzweckhallen werden häufig durch Trennvorhänge in verschiedene Bereiche unterteilt, um eine flexible Nutzung für den Schulbetrieb zu ermöglichen.
Die Akustik spielt eine entscheidende Rolle dabei, ob der Aufenthalt in einer Sporthalle als angenehm oder belastend empfunden wird. Trennvorhänge müssen daher auch als Schallabsorptionsflächen dienen. Im eingebauten Zustand sollte die Schalldämmung des Trennvorhangs zwischen den einzelnen Räumen mindestens 18 dB betragen, wobei auch Schallnebenwege berücksichtigt werden müssen.
Die angrenzenden Decken- und Wandbereiche müssen so gestaltet sein, dass im heruntergelassenen Zustand des Trennvorhangs keine Schallbrücken die Schalldämmung beeinträchtigen.
Zusätzlich müssen Trennvorhänge folgende bauliche Anforderungen erfüllen:
Trennvorhänge in Schulen müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre sichere Funktion überprüft werden. Diese Prüfungen umfassen Sicht- und Funktionsprüfungen sowie wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person.
Die Prüfungsfristen werden vom Schulträger festgelegt und sollten die Hinweise der Hersteller, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Erfahrungen aus den Sicht- und Funktionsprüfungen berücksichtigen. In der Praxis hat sich eine jährliche Prüfung bewährt.