Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Prüfung von Arbeitsmitteln. 2 Anleitungen.
Arbeitsschutz im Schulhausmeisterdienst betrifft vor allem die eigene Arbeit: Leitern und Tritte, Maschinen und Geräte, Arbeiten in der Höhe, Alleinarbeit und den Umgang mit Gefahrstoffen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Sie hält fest, welche Gefährdungen bei den einzelnen Tätigkeiten auftreten und welche Schutzmaßnahmen gelten. Daraus folgen Unterweisungen, Betriebsanweisungen und die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln.
Arbeitsmittel wie Leitern sind nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend von einer befähigten Person zu prüfen. Vor jeder Nutzung kommt die Sichtkontrolle durch die Person hinzu, die das Arbeitsmittel verwendet. Welche Aufgaben beim Arbeitgeber bleiben und welche dem Hausmeister übertragen werden, regeln Arbeitsvertrag, Dienstanweisung und die Vorgaben des Schulträgers.
Die Anleitungen in diesem Bereich zeigen, wo die Pflichten liegen, wie Kontrollen ablaufen und wie sie dokumentiert werden. Passende Vorlagen, etwa das Prüfprotokoll für Leitern und Tritte, stehen im Downloadbereich. Technische Sicherheitsanlagen wie Brandmeldeanlage, RWA oder Notbeleuchtung finden sich unter Sicherheitstechnik.
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