39 Stunden und 46,75 Stunden im Vergleich
Zwei beispielhafte Wochenmodelle aus einer vorliegenden Unterlage zum TVöD-Kontext: Wie sich Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeit in der Darstellung unterscheiden.
Quellenbasis: Die Darstellung beruht auf einer vorgelegten ODS-Unterlage mit Stand 2015. Sie erläutert die dort verwendeten Werte, trifft aber keine Aussage darüber, welche Regelung heute oder im Einzelfall gilt.
Was die Unterlage zeigt
Die ODS-Unterlage stellt zwei Wochenmodelle gegenüber. Anders als in der bisherigen Webfassung wird die Bereitschaftszeit im 46,75-Stunden-Modell nicht mit einem Faktor halbiert: Sie wird in der Vorlage als Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ausgewiesen.
- Modell A: 31,25 Stunden Vollarbeitszeit plus 15,50 Stunden Bereitschaftszeit ergeben 46,75 Stunden.
- Modell B: Zwei Varianten verteilen jeweils 39,00 Stunden Vollarbeitszeit unterschiedlich auf Vormittag und Nachmittag.
Modell A: 46,75 Stunden
Die Quelle ordnet diesem Modell 31,25 Stunden Vollarbeitszeit (VA) und 15,50 Stunden Bereitschaftszeit (BZ) zu. Zusammen ergeben diese Werte 46,75 Stunden pro Woche.

| Wochenteil | Vollarbeitszeit (VA) | Bereitschaftszeit (BZ) |
|---|---|---|
| Montag bis Donnerstag | 26,00 Std. (4 × 6,50 Std.) | 12,00 Std. (4 × 3,00 Std.) |
| Freitag | 5,25 Std. | 3,50 Std. |
| Wochensumme | 31,25 Std. | 15,50 Std. |
| Gesamte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit | 46,75 Std. | |
Die in der Unterlage grau gekennzeichnete Bereitschaftszeit ist dort zum besseren Verständnis separat sichtbar gemacht. Sie wird nach dem Text der Unterlage innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.
Modell B: 39,00 Stunden
Für die 39-Stunden-Woche enthält die Quelle zwei Varianten. Beide summieren sich auf 39,00 Stunden Vollarbeitszeit, unterscheiden sich aber in der Verteilung auf Vormittag und Nachmittag.

| Variante | Vormittag | Nachmittag | Woche |
|---|---|---|---|
| 1 | 30,00 Std. | 9,00 Std. | 39,00 Std. |
| 2 | 29,00 Std. | 10,00 Std. | 39,00 Std. |
Begriffe in der Quelle
Vollarbeitszeit (VA)
Die Unterlage ordnet regelmäßige beziehungsweise wiederkehrende und planbare Tätigkeiten der Vollarbeitszeit zu. Als Beispiele nennt sie unter anderem Schließdienste, Kleinreparaturen ohne Auswirkungen auf Gebäude- oder Verkehrssicherheit, Kontrollen von Leistungen, Bürotätigkeiten, Außenreinigung und Umräumarbeiten.
Bereitschaftszeit / Arbeitsbereitschaft (BZ)
Die Unterlage beschreibt Arbeitsbereitschaft als Zeit am Arbeitsplatz oder an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle, in der Arbeit bei Bedarf aufgenommen werden kann. Als Beispiele für nicht planbare Arbeiten nennt sie Strom- oder Heizungsausfall, Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch und Fensterscheibenbruch.
Rufbereitschaft (RB)
Die Quelle grenzt Rufbereitschaft davon ab: Der Aufenthaltsort kann grundsätzlich frei gewählt werden; bei einem Einsatz gelten gesonderte Bedingungen. Die konkrete Vergütung und Ausgestaltung ist nicht Gegenstand dieser Übersicht.
Wichtiger Hinweis
Keine individuelle Rechtsberatung: Diese Darstellung erläutert eine historische, beispielhafte Unterlage. Arbeitszeit, Bereitschaft und Rufbereitschaft sind rechtlich und tariflich sensible Themen. Maßgeblich sind stets die aktuell gültigen tariflichen, kommunalen und individuellen Regelungen sowie die zuständigen Stellen vor Ort.
Aktuell dazu: Urteil zur Bereitschaftszeit: Warum Schulhausmeister ihre Arbeitszeit lückenlos dokumentieren sollten.
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