Zu Beginn der Heizperiode melden Lehrkräfte kalte oder gluckernde Heizkörper, und vor den Ferien stellt sich die Frage nach dem Frostschutz. Ein fester Rundgang mit klarer Aufgabenteilung zwischen Hausmeister, Schulträger und Fachbetrieb spart Rückfragen und verhindert Schäden.
Typische Situationen im Schulalltag
Der Heizkörper im Klassenraum wird nicht richtig warm
Gluckernde oder nur teilweise warme Heizkörper sind der häufigste Anlass für einen Rundgang. Mögliche Ursache ist Luft im Heizkörper. Das Entlüften ist eine einfache Maßnahme, die in Wohngebäuden Mieter selbst durchführen. Ob es zum Aufgabenkreis des Hausmeisters gehört, regelt der Schulträger.
Der Druck fällt nach dem Entlüften
Wird beim Entlüften viel Luft und Wasser abgelassen, sinkt der Anlagendruck. Danach muss der Druck am Manometer geprüft werden. Gegebenenfalls ist am Heizkessel Wasser nachzufüllen, sofern diese Tätigkeit dem Hausmeister zugewiesen ist.
Die Ferien stehen an
Vor längeren Ferien wird die Raumsolltemperatur abgesenkt. Ungenutzte Räume dürfen nicht auskühlen, damit nichts einfriert.
Die Heizperiode beginnt
Zum Start der Heizperiode steht eine Kontrolle von Heizraum, Anlagendruck und Heizkörpern an. Der Druck sollte danach gelegentlich auch während der kalten Monate geprüft werden, besonders wenn Heizkörper nicht mehr richtig warm werden oder gluckern.
Der Hausmeister beobachtet, entlüftet (soweit zugewiesen) und meldet. Wartung, Regelung und Reparatur der Anlage gehören dem Fachbetrieb.
Wer ist wofür zuständig?
Die Aufgabenverteilung unterscheidet sich je nach Schulträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Privatschule). Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Dienstanweisung und Vorgaben des Schulträgers. Welche Tätigkeiten im Einzelfall zum Aufgabenkreis gehören, regelt der Schulträger. Einen Überblick über Rolle und Grenzen bietet der Artikel Aufgaben des Schulhausmeisters.
| Aufgabe | Üblicherweise zuständig | |—|—| | Heizkörper entlüften, Thermostate und Leckagen sichtprüfen | Hausmeister, soweit vom Schulträger zugewiesen | | Anlagendruck am Manometer ablesen und dokumentieren | Hausmeister | | Sichtkontrolle des Heizraums | Hausmeister | | Ferienbetrieb und Frostschutz am Kessel einrichten | Schulträger oder Fachbetrieb, im Einzelfall Hausmeister nach Vorgabe | | Jahreswartung, Regelung, Reparaturen | SHK-Fachbetrieb im Auftrag des Schulträgers |
Merksatz: Im Zweifel erst fragen, dann schrauben. Ob Nachfüllen oder Eingriffe in die Regelung zum Aufgabenkreis gehören, vorab schriftlich klären lassen.
Der Rundgang in Schritten
Heizraum per Sichtkontrolle prüfen
Der Heizraum wird auf sichtbare Auffälligkeiten kontrolliert, etwa Feuchtigkeit oder Tropfen an Leitungen und Armaturen. Eine Sichtkontrolle ersetzt nicht die fachkundige Wartung. Ob und wie der Heizraum zugänglich ist, regelt der Schulträger.
Manometer ablesen
Am Manometer wird der Wasserdruck der Heizung abgelesen. Maßgeblich ist der Sollwert der Anlage. Er steht in der Anlagenunterlage oder wird vom Fachbetrieb festgelegt. Den Sollwert beim Fachbetrieb oder Schulträger erfragen und am Manometer oder im Heizraum vermerken.
*Beispiel (vereinfacht):* Weicht der abgelesene Wert deutlich vom vermerkten Sollwert der Anlage ab, wird das mit Datum notiert und gemeldet. Ob Nachfüllen zulässig ist, richtet sich nach den Vorgaben des Schulträgers.
Heizkörper entlüften
Mit dem Entlüftungsschlüssel wird die Luft aus dem Heizkörper abgelassen. Dabei wird auf Lecks am Ventil geachtet. Gleichzeitig werden die Thermostatventile geprüft. Das Entlüften erfolgt raumweise entlang des Rundgangs; die Reihenfolge legt der Hausmeister nach den örtlichen Gegebenheiten fest.
Druck nach dem Entlüften kontrollieren
Wurde viel Luft und Wasser abgelassen, wird der Druck erneut am Manometer geprüft. Liegt er zu niedrig, ist gegebenenfalls am Heizkessel nachzufüllen. Das erfolgt nur, wenn der Schulträger diese Tätigkeit dem Hausmeister zugewiesen hat. Andernfalls den zuständigen Fachbetrieb informieren.
Beobachtungen dokumentieren
Druckwerte, entlüftete Räume und Auffälligkeiten mit Datum notieren. Eine gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der Rundgänge besteht nach den ausgewerteten Quellen nicht. Die Notizen helfen jedoch bei Rückfragen des Fachbetriebs und des Schulträgers. Dafür steht das Protokoll Heizungsrundgang zum Download bereit.
Checkliste Heizungsrundgang
- Heizraum zugänglich und per Sichtkontrolle ohne sichtbare Feuchtigkeit oder Leckagen
- Anlagendruck am Manometer abgelesen und notiert
- Druck entspricht dem Sollwert der Anlage (beim Fachbetrieb oder Schulträger erfragt)
- Heizkörper mit Gluckern oder kalten Bereichen entlüftet (soweit zugewiesen)
- Entlüftungsventile und Thermostatventile auf Lecks geprüft
- Druck nach dem Entlüften erneut kontrolliert
- Auffälligkeiten an Schulträger oder Fachbetrieb gemeldet
- Zeitpunkt der letzten Jahreswartung beim Schulträger erfragt
Ferienbetrieb und Frostschutz
Im Ferienbetrieb wird die Raumsolltemperatur reduziert. Wie das Ferienprogramm im Einzelnen arbeitet und ob der Frostschutz von Kessel und Speicher aktiv bleibt, hängt von Hersteller und Betriebsprogramm ab. Das Ferienprogramm ist ein Merkmal der Heizungsregelung. Einstellungen daran gehören im Zweifel zur Regelung der Anlage und damit zum Fachbetrieb oder zur Vorgabe des Schulträgers.
In ungenutzten Räumen werden die Thermostate niedrig, aber nie ganz zugedreht. Welche Temperatur eine Stufe bedeutet, unterscheidet sich je nach Hersteller. Welche Einstellung für die Schule gilt, ist mit dem Schulträger zu klären, denn bei dauerhaftem Frost können Räume bei niedriger Einstellung zu stark auskühlen. Vor den Ferien wird bei jedem Rundgang geprüft, dass keine Thermostate ganz abgestellt oder blockiert sind.
Frostschäden vermeiden: Heizkörper in ungenutzten Räumen nicht komplett abstellen. Ohne Frostschutzfunktion können Leitungen und Heizkörper einfrieren.
Nach den Ferien werden Druck und Heizkörper erneut kontrolliert. Zur Wasserseite gehört auch das Spülen von Entnahmestellen, siehe Trinkwasserhygiene in Schulen.
Grenzen: Wartung durch den Fachbetrieb
Nach § 60 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, zuvor Gebäudeenergiegesetz GEG) sind Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Ein konkretes Intervall nennt das Gesetz nicht. In der Praxis gilt eine jährliche Wartung als Standard, bevorzugt vor der Heizsaison.
Die Wartung erfordert Fachkunde. Fachkundig ist, wer die notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt (§ 60 Abs. 2). In der Praxis beauftragt der Schulträger dafür einen SHK-Fachbetrieb.
Der Hausmeister veranlasst keine Eingriffe in Brenner, Regelung oder Sicherheitsarmaturen, sondern meldet Auffälligkeiten.
Zuständigkeit: Pflichten aus § 60 GModG treffen den Betreiber der Anlage, nicht automatisch den Hausmeister. Welche Aufgaben übertragen sind, ergibt sich aus Arbeitsvertrag und Vorgaben des Schulträgers. Zur Verantwortungsabgrenzung siehe Gefährdungsbeurteilung für den Schulhausmeisterdienst.
Häufige Fehler
- Druck nach dem Entlüften nicht erneut geprüft
- Nachfüllen oder Eingriffe in die Regelung ohne Zuweisung durch den Schulträger
- Thermostate in ungenutzten Räumen ganz abgestellt statt niedrig eingestellt
- Jahreswartung mit eigenen Sichtkontrollen gleichgesetzt
- Druckwerte und Auffälligkeiten nicht notiert oder nicht gemeldet
Häufige Fragen
Darf der Hausmeister Heizkörper selbst entlüften?
Das Entlüften ist eine einfache Maßnahme, die in Wohngebäuden Mieter selbst durchführen. Ob es zum Aufgabenkreis des Hausmeisters gehört, regelt der Schulträger.
Wie oft ist der Druck am Manometer zu prüfen?
Zu Beginn der Heizperiode und danach gelegentlich in den kalten Monaten, besonders bei kalten oder gluckernden Heizkörpern.
Welcher Druck ist normal?
Verbindlich ist der Sollwert der Anlage. Er steht in der Anlagenunterlage oder wird vom Fachbetrieb festgelegt. Richtwerte aus Ratgebern beziehen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser und lassen sich nicht auf Schulgebäude übertragen.
Wie oft muss die Heizung gewartet werden?
§ 60 GModG nennt kein festes Intervall. In der Praxis gilt eine jährliche Wartung als Standard. Sie erfordert Fachkunde und wird üblicherweise von einem SHK-Fachbetrieb ausgeführt.
Ersetzt die Sichtkontrolle des Hausmeisters die Wartung?
Nein. Eine Sichtkontrolle ersetzt nicht die fachkundige Wartung.
Quellen
- Heima24: Pflege und Wartung von Heizkörpern – Tipps von Profis –
- Kesselheld: Wasserdruck der Heizung prüfen: Was tun bei Druckverlust? –
- Kesselheld: Heizung verliert Wasser: Ursachen und Lösungen –
- Heizsparer: Heizung verliert Druck – Ursachen und Lösungsmöglichkeiten –
- Viessmann: Das Ferienprogramm einer Viessmann Heizung –
- Thermondo: Heizung frostsicher machen – Empfehlungen für Frostschutz –
- Thermondo: Heizung: Thermostat einstellen leicht gemacht –
- Heizung.de: Frostschäden der Heizung vermeiden –
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 60 Wartung und Instandhaltung –
- Ingenieurbüro Wolf: Instandhaltungspflicht nach GEG –
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die aktuell geltenden Vorgaben von Schulträger, Kommune und Unfallversicherungsträger.
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Ein kurzer Hinweis hilft allen, die den Artikel danach lesen.
Vorschlag an die RedaktionZum Thema im Forum diskutieren
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