Flucht- und Rettungswege in Schulen
Kontrolle, Kennzeichnung und Freihalten im Alltag
Im Schulalltag werden Flure als Lagerfläche, Notausgänge als Abkürzung und Fluchttüren als Sicherheitsrisiko gegen Diebstahl behandelt. Der Beitrag zeigt, woran Hausmeister Probleme erkennen, welche Kontrollpunkte beim Rundgang sinnvoll sind und wie Mängel gemeldet werden.
Typische Situationen im Schulalltag
Ein Fluchtweg ist der Weg, der im Gefahrenfall aus dem Gebäude ins Freie oder in einen sicheren Bereich führt. Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtwegs, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt (ASR A2.3, Nr. 3.9). Beides muss jederzeit nutzbar sein, auch wenn der Schulbetrieb dadurch unbequemer wird.
Häufige Fälle aus dem Schulalltag:
- Vor dem Elternabend werden Stühle und Tische im Flur zwischengelagert.
- Nach der Lieferung stehen Kartons mit Kopierpapier oder ein neuer Kopierer im Flur, „nur bis Freitag“.
- Eine Lehrkraft verschließt die Fluchttür des Klassenraums „aus Sicherheitsgründen“.
- Die Tür zum Pausenhof wird mit einem Gegenstand offen gehalten oder abgeschlossen, um unbefugten Zutritt zu verhindern.
- Im Treppenhaus hängen Schülerarbeiten oder Dekoration, Jacken und Taschen liegen auf dem Boden.
- Ein Fluchtwegschild fehlt nach dem Streichen der Wand, oder ein Plan im Klassenraum zeigt noch den Zustand vor dem Umbau.
Das Freihalten gilt ohne Ausnahme (Brandschutz Zentrale).
„Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden.“ (ASR A2.3, Abschnitt 4 (3))
Rolle des Hausmeisters
Schulhausmeister tragen als Repräsentanten des Schulträgers Verantwortung für den baulichen Zustand der Schule und kontrollieren extern vergebene Wartungsarbeiten (Sichere Schule). Das Freihalten der Fluchtwege fügt sich in diese Kontrollaufgabe ein. Es ist keine Zusatzaufgabe, sondern Teil des normalen Rundgangs. Die Gesamtverantwortung liegt beim Schulträger. Wie weit die Aufgaben des Hausmeisters reichen, regeln Arbeitsvertrag und Dienstanweisung. Mehr dazu unter Aufgaben des Schulhausmeisters.
Kontrollpunkte beim Rundgang
Ein starres Intervall für die Kontrolle der Freiheit von Hindernissen ist nicht verbindlich festgelegt. Wie oft kontrolliert wird, folgt aus der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben des Schulträgers (siehe Gefährdungsbeurteilung für den Schulhausmeisterdienst). Als Praxisempfehlung der Redaktion bietet sich eine feste Sichtkontrolle beim Morgenrundgang an.
Wege freihalten
Flure, Treppenhäuser und Wege zu den Ausgängen dürfen nicht zugestellt sein. Das Niedersächsische Kultusministerium nennt in einem Erlass (Landesregelung, kein Bundesrecht) als Beispiel: Es dürfen keine Brandlasten (z. B. Kopierer, Möbel und andere brennbare Materialien) oder lose Gegenstände (Stolpergefahr) vorhanden sein. Brandlasten sind brennbare Materialien, die ein Feuer nähren können.
Türen und Ausgänge
Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen sich von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen. Das ergibt sich aus dem niedersächsischen Erlass und der ASR A2.3 (Öffnen in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel). Daraus folgt für den Rundgang:
- Prüfen, ob die Tür von innen ohne Schlüssel und ohne Kraftaufwand aufgeht.
- Auf zusätzliche Riegel, Ketten oder nachträglich angebrachte Schlösser achten.
- Abgestellte Gegenstände vor und hinter der Tür beachten, auch im Außenbereich.
Zu Brandschutztüren, Feststellanlagen und dem Keilverbot informiert der Beitrag Brandschutztüren und Fluchtwege im Schulalltag.
Kennzeichnung
Fluchtwege sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen (DGUV Regel 102-601, Branche Schule). Beim Rundgang prüfen:
- Sind Fluchtwegschilder und Notausgangsschilder vorhanden, sichtbar und unbeschädigt?
- Verdeckt eine Pinnwand, ein Schrank oder eine Dekoration ein Schild?
- Fehlen Schilder nach Malerarbeiten oder Umbauten?
Die Notbeleuchtung ist ein eigener Kontrollpunkt, beschrieben in der Anleitung zur Notbeleuchtungskontrolle.
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne entstehen in der Regel in Abstimmung von Schulträger, Schulleitung und Brandschutzstelle, je nach Land und Träger unterschiedlich. Die Rolle des Hausmeisters liegt vor Ort. Er prüft, ob die Pläne hängen und zum aktuellen Gebäudezustand passen, und meldet Umbauten oder Raumänderungen.
Maße als Orientierung
Laut nullbarriere.de (Bezug: Musterschulbaurichtlinie) gelten in Schulen für den Weg zu einem Ausgang ins Freie oder in einen notwendigen Treppenraum höchstens 35 m Lauflänge, und notwendige Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein. Für Lernbereiche und Stichflure gelten kürzere Werte. Die Bauvorschriften sind Ländersache, verbindlich sind die Vorgaben der Baugenehmigung und des Schulträgers. Praktisch heißt das: Wenn ein Flur durch abgestellte Gegenstände sichtbar schmaler wird, ist das ein Mangel, auch ohne Maßband.
Rechenbeispiel
Ein notwendiger Flur ist 1,50 m breit. Zwei Garderobenständer von je 0,50 m Tiefe stehen an einer Wand. Die verbleibende Breite beträgt 1,00 m. Die erforderliche Breite ist damit nicht mehr gegeben. Die Ständer müssen weg oder an anderer Stelle stehen.
Handlungsschritte bei Mängeln
Gefahr einschätzen
Blockiert ein Gegenstand einen Ausgang oder ist eine Fluchttür verschlossen, geht es um ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Das hat Vorrang vor allen anderen Aufgaben.
Beseitigen oder melden
Ob der Hausmeister Blockaden selbst räumen darf oder nur melden soll, ist nicht einheitlich geregelt. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag und Dienstanweisung. Wo Räumen zulässig ist, Gegenstände an einen geeigneten Ort bringen. Sonst die verantwortliche Person ansprechen.
Schulleitung informieren
Bei verschlossenen Türen oder wiederkehrender Lagerung in Fluren die Schulleitung einbeziehen. Der niedersächsische Erlass verlangt, festgestellte Mängel unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen. Besser klären, warum etwas blockiert wird, als nur zu räumen.
Schulträger benachrichtigen
Bauliche Mängel wie defekte Türschließer, fehlende Schilder oder veraltete Pläne gehören zum Schulträger. Die Meldung schriftlich festhalten.
Dokumentieren
Datum, Ort, Mangel und getroffene Maßnahme notieren, bei Bedarf mit Foto. Solche Aufzeichnungen belegen später, dass kontrolliert und gemeldet wurde. Für Rundgang und Meldungen steht die Vorlage Fluchtwege-Kontrolle zum Download bereit.
Checkliste für den Rundgang
- Flure und Treppenhäuser frei von Möbeln, Kartons, Geräten und losen Gegenständen
- Keine Brandlasten (z. B. Kopierer, Möbel) im Fluchtweg
- Nutzbare Breite erkennbar nicht eingeschränkt
- Fluchttüren öffnen von innen leicht und ohne Hilfsmittel
- Keine zusätzlichen Riegel, Ketten oder Schlösser an Fluchttüren
- Bereich vor und hinter Notausgängen im Außenbereich frei
- Fluchtweg- und Notausgangsschilder vorhanden, unbeschädigt, nicht verdeckt
- Flucht- und Rettungspläne hängen und entsprechen dem Gebäudezustand
- Notbeleuchtung nach Vorgabe geprüft
- Mängel gemeldet und dokumentiert
Häufige Fehler
- Zwischenlagerung im Flur „nur kurz“ dulden
- Fluchttüren aus Diebstahlschutz verschließen oder verriegeln
- Schilder durch Dekoration oder Möbel verdecken lassen
- Nach Umbauten oder Streicharbeiten Schilder und Pläne nicht prüfen
- Mängel nur mündlich melden und nicht dokumentieren
Häufige Fragen
Wie oft sind Fluchtwege zu kontrollieren?
Ein starres Intervall ist nicht verbindlich festgelegt. Die Häufigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben des Schulträgers. Praktisch bewährt sich eine Sichtkontrolle beim täglichen Rundgang.
Was gilt als unzulässige Lagerung im Fluchtweg?
Brandlasten wie Kopierer, Möbel und andere brennbare Materialien sowie lose Gegenstände, die Stolpergefahr verursachen. Auch alles, was die erforderliche Breite einengt, ist unzulässig.
Wer ist für Flucht- und Rettungspläne verantwortlich?
In der Regel wirken Schulträger, Schulleitung und Brandschutzstelle zusammen, je nach Land und Träger unterschiedlich. Der Hausmeister prüft vor Ort auf Aktualität und meldet Änderungen.
Darf eine Fluchttür aus Sicherheitsgründen abgeschlossen werden?
Nein. Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen sich von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen. Schutz vor unbefugtem Zutritt rechtfertigt keine Einschränkung.
Gelten die Maße überall gleich?
Die genannten Werte (35 m Lauflänge, 1,50 m Breite notwendiger Flure) stammen aus einer Fachinfo zur Musterschulbaurichtlinie. Verbindlich sind Landesrecht und Baugenehmigung der jeweiligen Schule.
Quellen
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 913 (BAuA)
- ASR A2.3, Abschnitt 4 „Allgemeine Anforderungen“
- DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“, August 2019
- Sichere Schule: Hausmeisterin und Hausmeister
- Sichere Schule: Flucht- und Rettungswege
- Brandschutz Zentrale: Fluchtwege freihalten im Betrieb
- nullbarriere.de: Fluchtwege, Rettungswege, Alarmierung, Evakuierung
- Niedersächsisches Kultusministerium: Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen, Schulverwaltungsblatt 10/2008
Hinweis
Allgemeine Information: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die aktuell geltenden Vorgaben von Schulträger, Kommune und Unfallversicherungsträger.
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