Sicherheitstechnik

Anleitung zur Notbeleuchtungskontrolle

Prüfpflicht Aktualisiert am 02.10.2026 Lesezeit 2 Minuten
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Eine strukturierte Orientierung für die regelmäßige Sicht-, Funktions- und Dokumentationskontrolle von Notbeleuchtungen im Schulgebäude.

Was bei der Kontrolle zählt

Notbeleuchtung hilft, Flucht- und Rettungswege bei Stromausfall oder in einem Notfall nutzbar zu halten. Regelmäßige Kontrollen und eine nachvollziehbare Dokumentation unterstützen dabei, Mängel frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu veranlassen.

Für die Praxis: Verantwortlichkeiten, Prüfumfang und Intervalle können je nach Anlage, Träger und regionalen Vorgaben unterschiedlich geregelt sein. Diese Seite unterstützt bei der Organisation, ersetzt aber keine verbindlichen Regelungen oder eine fachliche Prüfung.

Für die Kontrolle

Kurz-Checkliste

☐ Leuchten nicht verdeckt

☐ Symbole gut sichtbar

☐ Funktion getestet

☐ Ergebnis dokumentiert

☐ Mängel weitergegeben

Hilfsmittel vorbereiten

Vor der Kontrolle sollten die benötigten Unterlagen und Werkzeuge bereitliegen:

  • eine Checkliste oder ein Dokumentationsformular,
  • eine Uhr beziehungsweise ein Timer zur Kontrolle der Leuchtdauer,
  • Angaben zur Anlage und zum vorgesehenen Testverfahren.

Kontrollschritte

Sichtprüfung

Prüfen, ob Notleuchten korrekt montiert, unbeschädigt und nicht verdeckt sind. Fluchtwegsymbole sollten klar sichtbar und sauber sein.

Funktionstest

Je nach System die vorgesehene Testtaste oder den zentralen Testmodus nutzen. Kontrollieren, ob die Leuchten einschalten und gleichmäßig leuchten.

Batterie- beziehungsweise Dauerprüfung

Wenn das festgelegte Testverfahren dies vorsieht, die Leuchtdauer kontrollieren und prüfen, ob die Anlage nach dem Test wieder ordnungsgemäß lädt.

Dokumentation

Datum, Uhrzeit, Umfang der Prüfung, festgestellte Mängel sowie eingeleitete Maßnahmen nachvollziehbar festhalten.

Dokumentation ist Teil der Kontrolle: Notiere mindestens Zeitpunkt, geprüfte Bereiche beziehungsweise Leuchten, festgestellte Abweichungen und die weitere Veranlassung. So werden offene Punkte übergeben und nachverfolgt.

Wenn Mängel auffallen

Defekte Leuchten, schwache Batterien oder technische Auffälligkeiten sollten nicht einfach in der Liste stehen bleiben. Je nach Zuständigkeit sind sie an Schulleitung, zuständige Stelle oder einen Fachbetrieb zu melden. Akute Gefahrenlagen benötigen eine unmittelbare Bewertung und geeignete Maßnahmen.

Hinweis zu Vorschriften und Zuständigkeiten

Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht?

Ein kurzer Hinweis hilft allen, die den Artikel danach lesen.

Vorschlag an die Redaktion

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