Zwei Schulhausmeister mit ähnlichen Aufgaben, aber unterschiedlicher Entgeltgruppe: Das kommt vor, und oft liegt es an der Eingruppierung. Der Beitrag erklärt, wovon das Gehalt im Schulhausmeisterdienst abhängt, welche Anforderungen die Entgeltgruppen 5, 6 und 7 im TVöD-VKA stellen und wie sich die eigene Eingruppierung Schritt für Schritt prüfen lässt.
1. Was das Gehalt bestimmt
- Tarifvertrag und Träger: Für Schulhausmeister im kommunalen Bereich gilt die Entgeltordnung zum TVöD-VKA. In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Eingruppierung nach einem Landesbezirklichen Tarifvertrag und der Reinigungsfläche der Schule (siehe Abschnitt 3). Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt von Träger und Arbeitsvertrag ab.
- Entgeltgruppe: Sie richtet sich nach der Tätigkeit und der Qualifikation.
- Stufe: Sie ergibt sich üblicherweise aus der Berufserfahrung. Tabellenwerte ändern sich mit Tarifabschlüssen und sind der aktuellen Entgelttabelle des Arbeitgebers zu entnehmen.
Geltungsbereich beachten: Abschnitt 2 und 4 beziehen sich auf die Entgeltordnung zum TVöD-VKA, Abschnitt 3 auf Nordrhein-Westfalen. Für andere Tarifverträge, Beamte oder abweichende Landesregelungen können andere Regeln gelten. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag und Schulträger.
2. Entgeltgruppen 5, 6 und 7 im TVöD-VKA
EG 5: einschlägige Ausbildung
Voraussetzung ist der Abschluss einer einschlägigen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung. Einschlägig ist sie, wenn die vermittelten Kenntnisse in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit den wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkten von Schulhausmeistern stehen. Als Beispiele nennt die Entgeltordnung nach der ver.di-Tarifinformation Berufsfelder wie Metallbau, Anlagenbau, Installation, Elektroberufe, Bauberufe und Holzverarbeitung. Die Liste ist nicht abschließend.
Nach ver.di kann auch eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner einschlägig sein, wenn Grünflächen- und Baumpflege zu den Schwerpunkten der konkreten Schule gehören. Ausbildungen aus dem Verwaltungs- oder Nahrungsmittelbereich gelten danach nicht als einschlägig.
EG 6: besondere Schulen oder unterstellte Schulhausmeister
Nach der ver.di-Tarifinformation betrifft die EG 6 Schulhausmeister an Sonderschulen sowie Schulhausmeister, denen mindestens ein weiterer Schulhausmeister ausdrücklich unterstellt ist. Den genauen Wortlaut der Entgeltordnung vor einer Antragstellung prüfen.
EG 7: erhöhte technische Anforderungen
Die EG 7 betrifft Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich heraushebt. Eine solche Heraushebung liegt nach dem Tarifmerkmal vor, wenn der Schulhausmeister „elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlagen oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat“.
Daraus folgt nach der ver.di-Tarifinformation:
- Die Voraussetzungen der EG 5 müssen erfüllt sein, die der EG 6 nicht.
- Alle drei Tätigkeiten (bedienen, überwachen, konfigurieren) müssen vorliegen.
- Es genügt, wenn sie an einer der genannten Anlagen auszuüben sind.
- Eine Heizungsanlage allein reicht nicht. Ist die Heizung jedoch in eine Anlage der Gebäudeleittechnik eingebunden, zählt diese integrierte Steuerung.
3. Sonderfall NRW: Eingruppierung nach Reinigungsfläche
In Nordrhein-Westfalen gilt für Schulhausmeister im kommunalen Bereich ein eigener Tarifvertrag (Landesbezirklicher Tarifvertrag zum TVöD, „Nr. 2 Schulhausmeister“). Die Eingruppierung richtet sich dort nicht nach technischen Anlagen, sondern nach der errechneten Reinigungsfläche der Schule (§ 1 Abs. 9):
- bis 1.500 qm: Entgeltgruppe 3
- von mehr als 1.500 qm bis 4.250 qm: Entgeltgruppe 5
- von mehr als 4.250 qm bis 7.500 qm: Entgeltgruppe 6
- von mehr als 7.500 qm: Entgeltgruppe 7
Bei mehr als 10.250 qm kommt zur Entgeltgruppe 7 eine Entgeltgruppenzulage von 3,5 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts hinzu, höchstens bis Stufe 6.
So wird die Reinigungsfläche berechnet
Nach § 1 Abs. 4 zählt nicht jeder Quadratmeter gleich:
- 1 qm Fußboden = 1 qm Reinigungsfläche (ebenso in Lehrschwimmhallen)
- 1 qm in Dusch-, Wasch- und Baderäumen sowie Kochküchen = 1,5 qm
- 1 qm in Aborträumen = 2 qm
- Werkstätten, Werkräume und Nebenräume im Gebäude: 1 qm, wenn sie täglich gereinigt werden und der Schulhausmeister dafür verantwortlich ist, sonst 0,25 qm
- überdachte Wandelgänge und überdachte Pausenhöfe: je 0,25 qm, geschlossene Pausenhallen 0,5 qm
- 1 Treppenstufe = 1 qm
- Keller- und Bodenräume sowie Hofflächen werden nicht eingerechnet
Vereinfachtes Beispiel, nur zur Veranschaulichung: Eine Schule hat 3.800 qm normalen Fußboden, 200 qm Aborträume (zählen doppelt, also 400 qm), 150 qm Duschräume (zählen 1,5-fach, also 225 qm) und 100 Treppenstufen (100 qm). Das ergibt 4.525 qm Reinigungsfläche und damit die Entgeltgruppe 6.
Stand beachten: Die Angaben stammen aus der Komplettfassung des TVöD-NRW nach dem 11. Änderungstarifvertrag vom 18.06.2018 (KAV NW). Die aktuell gültige Fassung und die Zuordnung der eigenen Schule beim Arbeitgeber prüfen. Für Schulhausmeister außerhalb von NRW gilt diese Regelung nicht.
4. Bedienen, Überwachen, Konfigurieren im Schulalltag
- Bedienen: der bestimmungsgemäße Einsatz und die Steuerung der Anlage nach der Bedienungsanleitung des Herstellers.
- Überwachen: die Kontrolle von Wirksamkeit und Funktion, die Überprüfung von Störungsmeldungen und die Weitergabe von Informationen über Störungen.
- Konfigurieren: die Anpassung der Anlage an die Bedürfnisse des Schulbetriebs durch Eintragung von Parametern. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 23.02.2022 (4 AZR 354/21) entschieden, dass ein Eingriff in die vom Hersteller vorgenommene Programmierung dafür nicht vorausgesetzt wird.
Die ver.di-Tarifinformation nennt dazu Beispiele aus dem Schulalltag:
- Elektronische Schließanlage: Nutzer und Transponder anlegen, Raum- und Zeitzonengruppen einrichten, Ferien- und Feiertagskalender pflegen (konfigurieren), Nutzungszeiten freigeben oder Nutzer sperren (bedienen), Nutzerprotokolle auslesen und Störungsmeldungen prüfen (überwachen).
- Alarmanlage: Zeiten und Gebäudebereiche für die Scharfschaltung festlegen (konfigurieren), scharf schalten und Alarm zurücksetzen (bedienen), Fehlermeldungen prüfen (überwachen).
- Brandmeldeanlage: Zeiten und Bereiche der Scharfschaltung einstellen (konfigurieren), Melder oder Meldelinien aus- und einschalten und die Zentrale zurückstellen (bedienen).
- Gebäudeleittechnik: Schaltzeiten für Heizung und Lüftung nach Stunden- und Ferienplan anlegen, Einzelräume steuern, Sollwerte und Vorlauftemperaturen anpassen, Benutzerrechte vergeben (konfigurieren), Schaltzeiten freigeben und Störungsmeldungen am PC prüfen (bedienen und überwachen).
5. Streitpunkte, die in der Praxis auftreten
Nach Darstellung von ver.di lehnen Arbeitgeber Anträge auf EG 7 oft mit bestimmten Argumenten ab. Die Gewerkschaft widerspricht diesen und verweist auf Rechtsprechung. Es handelt sich um die Sicht einer Interessenvertretung, im Einzelfall entscheiden Arbeitsgerichte.
- „Konfigurieren heißt programmieren“: Dem steht der Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts im Urteil 4 AZR 354/21 entgegen (siehe oben).
- Mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit: Nach ver.di ist das nicht verlangt, weil die Tätigkeit eines Schulhausmeisters nach der Rechtsprechung einen einzigen Arbeitsvorgang bildet, der zeitlich nicht weiter aufgespalten wird. Genannt wird das Urteil vom 12.02.1997 (4 AZR 330/95). Zum Arbeitsvorgang bei einem Schulhausmeister an mehreren Schulen siehe auch BAG, 19.10.2022 (4 AZR 470/21).
- Wartungsverträge: Nach ver.di spricht es nicht gegen die Eigenverantwortung, wenn Wartung durch andere Firmen erfolgt, weil Wartung ohnehin nicht zu den üblichen Aufgaben von Schulhausmeistern gehört.
- Erheblich erweiterte Möglichkeiten: Gemeint ist ein wertender Vergleich mit üblichen Anlagen. Nach ver.di ist es kein Gegenargument, dass sich eine Anlage mit Bedienungsanleitung bedienen lässt.
6. Die eigene Eingruppierung prüfen
Geltenden Tarifvertrag klären
Arbeitsvertrag prüfen: Welcher Tarifvertrag gilt, und gibt es ergänzende Regelungen beim Träger oder im Land? In NRW zusätzlich die Reinigungsfläche der Schule nach § 1 Abs. 4 berechnen und mit den Schwellenwerten abgleichen.
Ausbildung abgleichen
Abschluss und Dauer der Berufsausbildung festhalten und mit den Tätigkeitsschwerpunkten der Schule vergleichen.
Anlagen und Tätigkeiten erfassen
Festhalten, welche Schließ-, Alarm-, Brandmelde- oder Gebäudeleittechnik an der Schule vorhanden ist und was damit konkret zu tun ist: wer legt Nutzer an, wer stellt Zeiten ein, wer wertet Meldungen aus.
Über einen längeren Zeitraum dokumentieren
Fehlt eine klare Tätigkeitsbeschreibung, helfen Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum. Nach ver.di sind verständliche Beschreibungen ohne Abkürzungen, Fotos der Anlagen und Bildschirmmasken, die Bedienungsanleitungen und Bescheinigungen über Einweisungen nützliche Belege. Zur Methode siehe Bereitschaftszeit im Schulhausmeisterdienst.
Beratung suchen
Zuerst Beratung bei Personalrat oder Gewerkschaft, dann das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Eine Klage auf Feststellung der Eingruppierung ist der letzte Schritt. Nach ver.di liegt die Beweislast dort bei der klagenden Person, die alle Tatsachen darlegen muss.
Checkliste
- Tarifvertrag und Träger bekannt
- Entgeltgruppe und Stufe laut Arbeitsvertrag notiert
- Berufsausbildung belegbar und mit den Schwerpunkten abgeglichen
- Vorhandene Anlagen und ihre Funktionen aufgelistet
- Tätigkeiten (konfigurieren, bedienen, überwachen) mit Beispielen beschrieben
- Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum geführt
7. Was die Entgeltgruppe in Euro bedeutet
Die Entgeltgruppe allein nennt noch keinen Betrag. Das Gehalt ergibt sich aus Entgeltgruppe und Stufe in der Entgelttabelle des jeweiligen Tarifvertrags. Die Tabellenwerte gelten für bestimmte Zeiträume und ändern sich mit jedem Tarifabschluss. Konkrete Beträge stehen hier deshalb bewusst nicht, sie wären schnell veraltet.
Entgeltgruppe und Stufe feststellen
Beides steht im Arbeitsvertrag, in der Mitteilung über die Eingruppierung oder in der Entgeltabrechnung, zum Beispiel „EG 6, Stufe 3“.
Passende Tabelle öffnen
Für Beschäftigte im kommunalen Bereich gilt in der Regel die Entgelttabelle des TVöD-VKA, auch in Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht mit Gehaltsrechner, Tabellen zum Download und einem Archiv bietet die Informationsseite oeffentlicher-dienst.info zum TVöD/VKA.
Betrag ablesen
In der Tabelle die Zeile der Entgeltgruppe (zum Beispiel E 6) mit der Spalte der Stufe (zum Beispiel Stufe 3) kreuzen. Das Ergebnis ist das monatliche Bruttoentgelt. Im Rechner lassen sich Entgeltgruppe und Stufe direkt auswählen.
Gültigkeit prüfen
Zeitraum der Tabelle beachten und darauf achten, dass die aktuelle Tabelle verwendet wird, nicht die eines Vorjahres.
Außerdem zu beachten
- Das Brutto ist nicht das Netto. Abzüge und Steuermerkmale hängen von der persönlichen Situation ab.
- Zum Entgelt können weitere Bestandteile kommen, zum Beispiel die Jahressonderzahlung, die nach Entgeltgruppen unterschieden wird, Zulagen und Entschädigungen. In NRW gehört dazu die Entgeltgruppenzulage ab 10.250 qm Reinigungsfläche.
- Die Wochenarbeitszeit beeinflusst, wie sich das Entgelt im Alltag anfühlt, siehe 39 Stunden und 46,75 Stunden im Vergleich.
Nicht verbindlich: Die Informationsseite ist ein privates Angebot und keine amtliche Quelle. Verbindlich sind der Tarifvertrag und die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers. Bei Abweichungen beim Arbeitgeber nachfragen.
Häufige Fehler
- Portaldurchschnitte mit tariflichen Entgelten verwechseln
- Beträge aus einer veralteten Entgelttabelle verwenden
- Die Stufe mit der Entgeltgruppe gleichsetzen
- Nur das Bedienen beschreiben, obwohl auch Überwachen und Konfigurieren gehören
- Eine Heizungsanlage allein für ausreichend halten, ohne die Einbindung in die Gebäudeleittechnik zu prüfen
- Sich auf eine Stellenbeschreibung verlassen, statt die tatsächlichen Tätigkeiten zu belegen
- In NRW die Reinigungsfläche falsch berechnen, etwa Aborträume und Duschräume ohne Umrechnungsfaktor ansetzen oder Keller und Hofflächen mitzählen
- Regeln aus anderen Ländern oder Tarifverträgen ungeprüft übernehmen
Häufige Fragen
Welche Entgeltgruppe gilt mit einschlägiger Ausbildung?
Ausgangspunkt ist die EG 5, wenn eine einschlägige, mindestens dreijährige Berufsausbildung vorliegt. Höhere Gruppen erfordern zusätzliche Merkmale.
Reicht eine Heizungsanlage für die EG 7?
Nach der ver.di-Tarifinformation nicht, wenn nur die Heizung selbst angepasst wird. Ist sie in eine Anlage der Gebäudeleittechnik eingebunden, zählt die integrierte Steuerung.
Muss dafür mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auf die Technik entfallen?
Nach ver.di nicht, weil die Tätigkeit als ein Arbeitsvorgang bewertet wird. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeiten im rechtlich erheblichen Umfang auszuüben sind. Im Streitfall entscheidet das Gericht.
Wie wird in NRW eingruppiert?
Nach der errechneten Reinigungsfläche: bis 1.500 qm EG 3, bis 4.250 qm EG 5, bis 7.500 qm EG 6, darüber EG 7. Bei mehr als 10.250 qm kommt eine Zulage von 3,5 Prozent hinzu.
Wie wird die Reinigungsfläche berechnet?
Fußboden zählt 1:1, Duschräume und Kochküchen mit dem Faktor 1,5, Aborträume mit 2, eine Treppenstufe als 1 qm. Keller, Bodenräume und Hofflächen zählen nicht. Maßgeblich ist § 1 Abs. 4 des Tarifvertrags.
Quellen
- ver.di, Arbeitskreis Schulhausmeister*innen: Eingruppierung der Schulhausmeister*innen nach der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD, Tarifinformation Nr. 01/2023
- Landesbezirklicher Tarifvertrag NRW zum TVöD, Nr. 2 Schulhausmeister, § 1 (Komplettfassung nach dem 11. Änderungstarifvertrag vom 18.06.2018), KAV NW
- Informationsseite zum TVöD/VKA mit Gehaltsrechner und Entgelttabellen (nicht amtlich)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2022 – 4 AZR 354/21
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2022 – 4 AZR 470/21
Hinweis
Allgemeine Information: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben zur Eingruppierung stützen sich auf eine Tarifinformation von ver.di aus dem Jahr 2023, den Landesbezirklichen Tarifvertrag NRW in der Fassung von 2018 und die genannte Rechtsprechung. Maßgeblich sind die aktuell geltenden Vorgaben von Schulträger, Kommune und Tarifvertrag.
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