1. Nach den Sommerferien – warum der erste Handgriff dem Wasserhahn gilt
Sechs Wochen Sommerferien, zwei Wochen Herbst-/Osterferien – für Schulgebäude bedeutet das wochenlangen Stillstand, auch beim Wasser. In verzweigten Rohrnetzen (Turnhallendusche bis Chemieraum) steht das Wasser dann tage- bis wochenlang – ein idealer Nährboden für Mikroorganismen. Regel: Bevor am ersten Schultag Kinder durch die Flure laufen, muss das Wasser schon geflossen sein.
Dieser Artikel erklärt warum, zeigt die kritischen Stellen im Gebäude und liefert eine Schritt-für-Schritt-Anleitung inkl. Dokumentation.
2. Die 72-Stunden-Regel (VDI/DVGW 6023)
„Nach VDI/DVGW 6023 soll das gesamte Wasser der Trinkwasser-Installation in der Regel binnen 72 Stunden ausgetauscht werden […] Nach längerer Nichtnutzung ist ein vollständiger Wasseraustausch sicherzustellen.“
Wasser darf maximal 72 Stunden (Ausnahme bis 7 Tage) ohne Durchströmung stehen. Jede Ferienzeit überschreitet das um ein Vielfaches.
„Wasser muss fließen. Stagniert Wasser über Tage oder Wochen in den Leitungen, vermehren sich Mikroorganismen explosionsartig.“ (UBA)
Besonders relevant: Legionellen und Pseudomonaden, v. a. über Aerosole (Duschen) ein echtes Gesundheitsrisiko. Die Stagnationsspülung ist damit fester Bestandteil des bestimmungsgemäßen Betriebs – eine Kernaufgabe des Schulhausmeisters vor jedem Schulstart nach Ferien.
3. Hotspots im Schulgebäude
- Sporthallenduschen – höchste Priorität: Aerosolbildung = direkter Legionellen-Übertragungsweg; oft komplett ungenutzt in den Ferien.
- Lehrküchen und Trinkbrunnen: direkter oraler Konsum, nie übersehen.
- Selten genutzte Waschbecken (Chemieräume, Sanitätszimmer, Werkräume) – ganzjährig stagnationsgefährdet, nicht nur in Ferien.
Praxistipp: Übersicht aller Entnahmestellen mit Lageplan spart bei jeder Ferienspülung Zeit.
4. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Stagnationsspülung
Grundregel: vom Hausanschluss zur am weitesten entfernten Entnahmestelle.
- Lageplan/Reihenfolge festlegen.
- Kaltwasser öffnen, bis Temperatur konstant kühl (Richtwert unter 20 °C).
- Warmwasser öffnen, bis konstant heiß (Richtwert über 55–60 °C).
- Entnahmestelle für Entnahmestelle, immer vom Hausanschluss Richtung entfernteste Stränge.
- Bei Duschen: Duschkopf vor erstem Öffnen nach Stagnation ggf. abnehmen/auf starken Strahl achten, Raum gut lüften (Aerosolvermeidung).
- Alles dokumentieren.
5. Richtig messen: Woran erkennt man ausreichende Spülung?
Kaltwasser: Temperatur stabil, spürbar unter 20 °C. Warmwasser: konstant über 55–60 °C. Erst dann sicher frisches Wasser aus dem Netz.
Praxistipp: einfaches Einsteck- oder Infrarot-Thermometer reicht; entscheidend ist die Konsequenz, wirklich bis zum stabilen Wert zu spülen statt nach Sekunden abzubrechen.
6. Dokumentation im Betriebstagebuch
TrinkwV verlangt ein geführtes Betriebstagebuch – bei Gesundheitsamt-Kontrollen/Beprobungen vorzulegen.
Mindestangaben: Datum/Uhrzeit, betroffener Gebäudeteil/Entnahmestelle, gemessene Temperaturen (kalt/warm) bei Spülende, Name/Kürzel, Besonderheiten (Geruch, Trübung, Störung).
Automatische Spülsysteme: Moderne Schulen haben teils automatisierte Ringleitungsspülungen. Für den Hausmeister heißt das nicht „nichts zu tun“: wissen, welche Stränge automatisch gespült werden (oft nur Hauptstränge) – regelmäßig prüfen, ob die Automatik tatsächlich funktioniert – alle nicht automatisierten Entnahmestellen weiterhin manuell im Spülplan führen (Nebenräume hängen oft nicht am System, da Stichleitungen über dem Dreifachen des Innendurchmessers laut AMEV-Empfehlung Nr. 151 nicht durch die Hauptleitung durchspült werden). Im Zweifel bei Haustechnik/Installationsfirma nachfragen und schriftlich festhalten.
Passende Download-Vorlage: Betriebstagebuch Trinkwasserhygiene / Spülprotokoll herunterladen.
Quellen
- VDI/DVGW-Richtlinie 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV, Neufassung 2023)
- DVGW-Arbeitsblatt W 551 (Legionellen)
- AMEV-Empfehlung Nr. 151 „Sanitäranlagen 2021“, Abschn. 5.2
- Umweltbundesamt (UBA): Empfehlungen zur Stagnationsvermeidung
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und praktischen Orientierung für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bitte prüfen Sie die für Ihre Kommune/Liegenschaft jeweils aktuell geltenden Satzungen, Dienstanweisungen und Vorschriften und ziehen Sie im Zweifel fachkundigen Rat (Rechtsberatung, Schulträger, Unfallversicherungsträger, Gesundheitsamt) hinzu.
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