1. Sicherheit auf dem Schulhof – wo der Schulhausmeister haftet und wo nicht
Klettergerüst, Schaukel, Fußballtor, Balancierbalken – der Schulhof ist einer der am intensivsten genutzten Bereiche des Schulgeländes und zugleich einer der unfallträchtigsten. Für Schulhausmeister stellt sich dabei eine Frage, die auf den ersten Blick einfach klingt: Was muss ich kontrollieren – und wo endet meine Zuständigkeit?
Die gute Nachricht vorweg: Niemand erwartet vom Schulhausmeister, Spielplatzgeräte wie ein zertifizierter Prüfingenieur zu beurteilen. Das Prüfsystem nach DIN EN 1176 ist bewusst gestuft aufgebaut – und genau diese Abstufung schützt den Hausmeister davor, für etwas verantwortlich gemacht zu werden, wofür er gar nicht zuständig ist.
Dieser Artikel zeigt die drei Prüfstufen im Überblick, liefert eine konkrete Checkliste für die tägliche Sichtkontrolle, geht auf mobile Fußballtore ein und erklärt, wie im Ernstfall richtig reagiert wird.
2. Die drei Prüfstufen nach DIN EN 1176 im Überblick
- Stufe 1 – Visuelle Routine-Inspektion (täglich bis wöchentlich): ureigene Aufgabe des Schulhausmeisters. Erkennen offensichtlicher Gefahren: Scherben, Vandalismusschäden, freiliegende Fundamente, offensichtliche Brüche, fehlende Abdeckkappen. Keine Spezialausbildung nötig, aber aufmerksames Hinsehen und Routine.
- Stufe 2 – Operative Inspektion (alle 1–3 Monate): Verschleiß, Stabilität, Gelenke im Detail. Erfordert gesonderte Einweisung/Schulung.
- Stufe 3 – Jährliche Hauptinspektion: ausschließlich zertifizierte Spielplatzprüfer/„befähigte Personen“ nach DIN 79161.
„Die Hauptuntersuchungen bzw. die Jahresinspektionen sind wiederum nur durch sogenannte ‚befähigte Personen‘ vorzunehmen.“ (DGUV Portal Sichere Schule)
Für den Schulhausmeister heißt das: zuständig in aller Regel für Stufe 1 – darauf konzentriert sich dieser Artikel.
3. Schritt-für-Schritt: Was gehört zur visuellen Routineinspektion?
„Die Sichtkontrolle (täglich – wöchentlich) dient dem Erkennen und Entfernen offensichtlicher Gefahrenquellen […] Fehlerhafte und instabile Geräte sind zu sperren und an die Verantwortlichen zu melden. Diese Prüfung kann durch eine eingewiesene Person, wie zum Beispiel dem Hausmeister, erfolgen.“ (DGUV Information 202-022, S. 40)
Checkliste
- Fallschutz & Untergrund: Fallschutzmaterial ausreichend, keine blanken Stellen – keine Scherben/Glas/Hundekot – keine freiliegenden Fundamente
- Geräte-Oberfläche: keine scharfen Kanten/Splitter – keine offensichtlichen Risse/Brüche an tragenden Teilen – Abdeckkappen auf Schrauben vorhanden/fest
- Befestigung & Verbindungen: Schrauben/Muttern sichtbar fest – Ketten/Seile ohne Verschleiß/Rost – keine Vandalismusspuren
- Umfeld: keine herabhängenden Äste über dem Spielbereich – Zugänge/Fluchtwege frei
Praxistipp: als wiederkehrendes Kontrollprotokoll mit festem Wochentag nutzen.
4. Sonderfokus: Mobile Tore und Ballfanganlagen – Kippgefahr!
Die Umsturzgefahr nicht verankerter mobiler Fußballtore zählt zu den häufigsten schweren/tödlichen Unfallquellen an Schulen – meist weil Kinder sich an die Querlatte hängen.
Tägliche Sichtkontrolle
- Bodenverankerung fest/vollständig
- Kontergewichte/Standfüße korrekt positioniert
- Tor nicht wackelig bei leichtem Anstoßen
- Netz ohne große Löcher
Bei fehlender oder gelockerter Verankerung: sofort sperren, nicht erst am nächsten Kontrolltag.
5. Richtig reagieren bei Gefahr: Sofortsperrung
Bei gravierendem Mangel (angebrochener Balken, herausgerissene Kette, umsturzgefährdetes Tor) gilt „Gefahr im Verzug“: Recht und Pflicht zur sofortigen vorläufigen Absperrung/Stilllegung, plus unverzügliche Meldung an Schulleitung und Schulträger.
Praktisches Vorgehen
- Gerät sofort klar als gesperrt kennzeichnen.
- Mangel kurz schriftlich festhalten.
- Schulleitung informieren (idealerweise per E-Mail, Zeitstempel).
- Im Zweifel befähigte Person/Fachbetrieb hinzuziehen statt selbst reparieren.
6. Prüfprotokoll & Dokumentation
Mindestangaben pro Kontrollgang: Datum/Uhrzeit – kontrollierte Geräte/Bereiche – festgestellte Mängel (auch „keine Mängel“ aktiv vermerken) – bei Mangel: Sofortmaßnahme + wem gemeldet – Name/Kürzel.
Zuständigkeitsklärung: In manchen Kommunen übernimmt der kommunale Bauhof/ein externer Fachbetrieb die wöchentliche Kontrolle statt des Hausmeisters. Entscheidend ist, dass die genaue Aufgabenverteilung schriftlich in Stellenbeschreibung/Dienstanweisung geregelt ist – fehlt diese Klarheit, sollte sie aktiv eingefordert werden.
Passende Download-Vorlage: Prüf- und Mängelbuch Spielplatzgeräte herunterladen.
Quellen
- DIN EN 1176 Teil 1 und Teil 7
- DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ (Ausgabe Mai 2020), Kapitel 6, S. 40
- DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“
- Portal „Sichere Schule“: sichere-schule.de/hausmeister
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und praktischen Orientierung für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bitte prüfen Sie die für Ihre Kommune/Liegenschaft jeweils aktuell geltenden Satzungen, Dienstanweisungen und Vorschriften und ziehen Sie im Zweifel fachkundigen Rat (Rechtsberatung, Schulträger, Unfallversicherungsträger) hinzu.
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